Kontrolle:
Die Nutzer von Bio LËTZEBUERG, werden von einer der zugelassenen Kontrollstellen kontrolliert und von der Markenkommission zertifiziert.
Richtlinien:
Die Nutzer von Bio LËTZEBUERG arbeiten nach den Richtlinien der EU-Bio-VO und verpflichten sich zusätzlichen dazu, die drei Punkte vom Verein einzuhalten:
1. |
Eine Umstellung des gesamten Betriebes ist Pflicht (Übergangsregelung im Weinbau ist möglich)
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2.
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Der Einsatz von zugekaufter Gülle, Jauche und Festmist aus konventioneller Haltung, sowie Gärresten aus konventionellen Biogasanlagen ist ausgeschlossen. Fleisch-, Blut- und Knochenmehl, sowie Komposte aus Haushaltsabfällen sind ausgeschlossen. Bei Spezialkulturen auf viehlosen Betrieben oder auf Betrieben mit sehr geringem Viehbesatz sind Ausnahmen unter Auflagen möglich. |
3. ![]() |
Eine ganzjährige ausschließliche Fütterung von Wiederkäuern mit Silage ist ausgeschlossen. Im Sommer muss Grünfutter angeboten werden. |